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Lieferbedingungen

1. Allgemeines. Für alle unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn sich der Besteller in seinem Bestellschreiben auf andere Bedingungen beruft.

2. Bestellungsannahme. Jede Bestellung wird unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Sollte aus irgendeinem von uns nicht zu vertretendem Grund, insbesondere Streik und Materialmangel, die Ausführung unmöglich werden, so sind wir auch bei bestätigter Bestellung von der Lieferpflicht entbunden, ohne dass deshalb gegen uns irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ein Auftrag gilt nur als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.

3. Preise. Zur Verrechnung kommen die Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, die am Tag der Auftragserteilung Gültigkeit hatten. Bei Überschreitung des Zieles von 45 Tagen tritt Verzug ohne vorhergehende Mahnung ein. Bei Verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Landeszentralbankdiskont zu zahlen. Kommt der Käufer uns gegenüber mit irgendeiner Forderung in Zahlungsverzug oder wird uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt, so werden alle unsere Ansprüche in voller Höhe sofort fällig. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Sofern Wechselzahlung vereinbart wird, hat der Kunde sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu tragen.

4. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versendung geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird.
Es werden automatisch 1,5% auf den Warenwert als Bruchversicherung gerechnet. Ansonsten wird kein Ersatz für Bruch geleistet.

5. Lieferzeit. Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Schadenersatzansprüche für nicht rechtzeitige Lieferung sind ausgeschlossen.

6. Mängelrüge. Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen uns gegenüber vorzunehmen. Sie berechtigen nach Anerkennung zur Ersatzlieferung. Wandlungs-, Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Kleine Abweichungen in Form, Dekor und Ausführung können nicht beanstandet werden.

7. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Tilgung aller sonstigen zur Zeit bestehenden und zukünftigen Forderungen und Nebenforderungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Wechselannahme gilt vor der Einlösung nicht als Zahlung.
Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder sicherheitshalber zu übereignen. Er ist ferner verpflichtet, Pfändungen durch andere Gläubiger uns unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer Weiterveräußerung tritt der Käufer sicherungshalber schon jetzt die aus dem Weiterverkauf ihm entstehenden Forderungen gegen Dritte ohne besondere Vereinbarungen im Einzelfalle bis zur vollständigen Bezahlung im Sinne des Absatzes 1 an uns ab. Solange der Käufer uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er trotz Abtretung berechtigt, die Forderungen für uns einzuziehen. Die eingezogenen Beträge hat er unverzüglich an uns abzuliefern.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht nach, so sind wir ohne weiteres befugt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen und entsprechende Unterlagen zu verlangen.
Übersteigt die uns gewährte Sicherung unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Verlangen des Käufers die übersteigende Sicherheit frei.
Kommt der Käufer in Verzug oder stellt er die Zahlungen ein, so sind wir berechtigt, uns an Ort und Stelle im Betrieb des Käufers davon zu unterrichten, ob und in welchem Umfange Eigentumsvorbehaltsware von uns vorhanden ist. Noch vorhandene Ware dürfen wir zurücknehmen, ohne dass es einer Zustimmung des Käufers oder seines Verwalters bedarf.

8. Undekorierte Ware darf ohne unsere Zustimmung nicht durch Malereien mit Dekorationen versehen werden.

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tettau/Ofr. oder Wunsiedel/Ofr. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechselund Scheckklagen, ist nach Wahl der Lieferfirma Kronach/Ofr. oder Wunsiedel/Ofr.

10. AGB's für Bildnutzungsrechte. Bilder von Sortimenten der
- Porzellanfabriken Christian Seltmann GmbH
- Porzellanfabrik Königlich Tettau GmbH
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11. Für den Internethandel der Porzellanfabrik Tettau, der Aeltesten Volkstedter Porzellanmanufaktur, der Unterweissbacher Werkstätten für Porzellankunst, der Schwarzburger Werkstätten für Porzellankunst, der Porzellanmanufaktur Scheibe-Alsbach und der Porzellanmanufaktur Plaue sowie der Porzellanfabriken Christian Seltmann GmbH gelten die besonderen AGB's für den Internethandel dieser Unternehmen.
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